Welche Förderung gibt es?

Der Fenster- und Türentausch wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als förderfähige Einzelmaßnahme bezuschusst – entweder als direkter Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als zinsgünstiger Ergänzungskredit über die KfW.

Gefördert wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Gesamtkosten, vorausgesetzt die neuen Fenster oder Außentüren unterschreiten strenge U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten). Bei Fenstern liegt der geforderte Grenzwert in der Regel bei einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K), bei Haustüren bei höchstens 1,3 W/(m²K).

Wichtiger Hinweis zu Fördersätzen

Stand Oktober 2026: Für Fenster und Außentüren gibt es über das BAFA grundsätzlich 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 €. Fördersätze und Höchstbeträge ändern sich jedoch regelmäßig durch bundesweite Richtlinien. Prüfen Sie vor der Antragstellung stets die aktuellen Merkblätter auf bafa.de oder kfw.de.

Der Antrag muss VOR dem Auftrag gestellt werden

Der mit Abstand häufigste und ärgerlichste Fehler vieler Bauherren und Modernisierer: Der Handwerkerauftrag wird unterschrieben, bevor der offizielle Förderantrag online eingereicht und bestätigt wurde. Tritt dieser Fall ein, ist die staatliche Förderung in der Regel verloren. Abgesichert sind Sie nur mit einem Vertrag, der die Förderzusage ausdrücklich als aufschiebende Bedingung enthält.

Klären Sie deshalb zuerst die Förderung und erteilen Sie den Auftrag erst danach. Den Förderantrag stellen Sie selbst oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person – häufig der Energie-Effizienz-Experte, den Sie für die meisten Programme ohnehin benötigen.

Wer macht was? Die Aufgabenverteilung bei der Förderung

Die bürokratische Hürde wirkt oft größer, als sie tatsächlich ist – wenn die Aufgaben klar verteilt sind:

  • Antrag und Förderunterlagen: Den Förderantrag stellen Sie selbst oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person. Die rechnerische Bestätigung und die technische Projektbeschreibung erstellt ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte, den Sie selbst beauftragen. Experten in Ihrer Nähe finden Sie in der Expertenliste auf energie-effizienz-experten.de.
  • Vorschriftsgemäßer Einbau: Wir bauen Ihre neuen Fenster und Haustüren fachgerecht und nach den geltenden Vorschriften ein.
  • Dokumente zum Einbau: Nach dem Einbau stellen wir Ihnen die Dokumente zur fachgerechten Ausführung aus, die Sie für den Nachweis gegenüber der Förderstelle benötigen.

📍 Regionaler Service für Burgebrach, Bamberg & Umgebung: Ob denkmalgeschütztes Stadthaus in Bamberg oder energetische Modernisierung im Umland (Hallstadt, Memmelsdorf, Steigerwald) – beim Aufmaß vor Ort erfassen wir die Gegebenheiten Ihres Gebäudes als Grundlage für das Angebot. Fragen zur Förderung klären Sie bitte vorab mit Ihrem Energie-Effizienz-Experten.

Häufige Fragen zur Förderung

Muss ich einen Energieberater einschalten?

Für die meisten staatlichen Förderprogramme (wie BAFA Einzelmaßnahmen oder KfW-Kredite) ja. Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte muss die Maßnahme rechnerisch bestätigen. Auch die Kosten für die Energieberatung können staatlich bezuschusst werden.

Gilt die Förderung auch für einzelne Fenster oder nur für das ganze Haus?

Auch einzelne Fenster oder der Austausch einer einzelnen Haustür können gefördert werden, solange die technischen Grenzwerte erreicht werden. Meist ist es jedoch wirtschaftlicher, mehrere Fenster gebündelt zu tauschen, um Fixkosten zu verteilen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?

Je nach Auslastung der Förderstellen BAFA bzw. KfW dauert die Bewilligung meist einige Wochen. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit der Planung und stellen Sie den Antrag rechtzeitig.

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